Thomas Müller Bestattungsdienst Bern

IM TODESFALL – WAS TUN?

Die Erfahrung hat uns gelehrt, dass bei einem Todesfall die Hinterbliebenen oft ratlos sind. Die Bestürzung ist gross und hindert sie meist daran, mit Ruhe die richtigen Entscheidungen zu treffen. 
Es empfiehlt sich, die einzelnen Themen und Aufgaben in der Reihenfolge dieser Wegleitung anzugehen. 
Setzen Sie sich frühestmöglich mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen weitere administrative Schritte abnehmen und Sie bei der Planung unterstützen können.

Was tun?

 
Todesfall zu Hause

Arzt benachrichtigen. Er stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus.

Todesfall im Spital/Heim
Todesbescheinigung und Kremationszeugnis abholen

Zivilstandsamt

Meldung des Todesfalls in der Gemeinde des Sterbeortes innert 2 Tagen.
Mitzunehmen sind: Todesbescheinigung, Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung

Überlegungen 
Art der Bestattung (Erdbestattung, Kremation)
Ort und mögliche Daten der Trauerfeier und der Bestattung

Fragen nach den möglichen Terminen für die Trauerfeier 
Termin vereinbaren für den Pfarrer/in oder Trauerrednern/in
Trauergespräch (Lebenslauf bereitstellen)

Bestattungsfirma

Besprechung und Vereinbarung der Wünsche der Trauernden

Todesanzeige, Leidzirkulare sowie andere Leistungen

Wahl des Sarges, der Austattungsgegenstände, Einbetten des Verstorbenen, Überführung und Aufbahrung   

Bestattungsamt
Termine vereinbaren (Aufbahrung, Trauerfeier, Beerdigung oder Urnenbeisetzung)

Musikbegleiter
je nach Wunsch, zusätzlich zum Orgelspiel

Friedhof
Grab auslesen (nur bei neuem Familiengrab, Urnenhain oder Nischengrab)

Grabbeschriftung
Wahl eines Grabkreuzes, Grabsteines oder Platte bei Nischengrab

Todesanzeige
Gewünschten Text an uns oder direkt an die gewählten Zeitungen übermitteln

Leidzirkulare
Bei einer Druckerei Ihrer Wahl: Text abgeben, Zirkularmotiv auslesen, Kuverts beziehen

Leidmahl
Restaurant reservieren, Menu bestellen

Meldungen
AHV, Pensionskasse, Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Telefon, Zeitungen, evtl. Strassenverkehrsamt 

Danksagung 
Gleiche Vorgehensweise wie beim Leidzirkular